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Binnenschiffer/in
Auf Flüssen, auf Seen und in Häfen sind Binnenschiffer/innen mit ihren motorgetriebenen Schiffen unterwegs. Im Hafen laden und löschen sie Güter oder nehmen Passagiere an Bord. Sie steuern das Schiff vom Steuerhaus aus, arbeiten auf Deck oder im Maschinenraum, betreuen Fahrgäste oder überwachen die Fracht. Außerdem reinigen, pflegen und warten sie die Schiffe und reparieren kleinere Schäden selbst. mehr
Boots- und Schiffbauer/in
Sie stellen Paddel- und Ruderboote, Segelboote, Motor- und Segelyachten, aber auch kleinere Fischkutter, Barkassen und andere Nutzfahrzeuge der See-, Binnen- und Flussschifffahrt her. Bootsbauer/innen konstruieren Bauteile und fügen sie zum Bootskörper zusammen. Bei größeren Booten fertigen sie auch das Deck und die Aufbauten, übernehmen den Innenausbau sowie den Einbau der technischen Anlagen (Antriebsmaschinen, Wellen, Ruderanlage) und stellen die Masten her. Ihre Werkstoffe sind nicht nur Hölzer, sondern auch Stahl, Aluminium und faserverstärkte Kunststoffe. Neben dem Neubau von Booten führen sie Instandsetzungs- und Überholungsarbeiten durch. Schließlich sorgen sie für den fachgerechten Transport und die Lagerung von Booten im Winter.
Flussmeister/in
Je nach Verantwortungsbereich leiten Flussmeister/innen Ausbau- und Unterhaltsmaßnahmen zur Sicherung des Wasserstraßenverkehrs, z.B. durch Überwachung der Wasserstraßen und der Ufer- und Strombauwerke. Sie setzen und kontrollieren die Schifffahrtszeichen und übernehmen strom- und schifffahrtspolizeiliche Aufgaben. Daneben müssen Flussmeister/innen auch in Gefahrensituationen für die Sicherheit des Grundwassers, der Menschen und der Tiere sorgen, vor allem wenn bei Unfällen wassergefährdende Stoffe beteiligt sind. Sie ermitteln Ursachen für auftretendes Fischsterben und überwachen alle wasserwirtschaftlichen Anlagen.
Im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht veranlassen sie gewässerkundliche Messungen und kontrollieren die Gewässernutzung sowie die Einhaltung wasser- und umweltschutzrechtlicher Bestimmungen. Diese Überwachung umfasst z. B. Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete, kommunale und betriebliche Kläranlagen, Stauanlagen, Fischteiche, Kiesbaugebiete oder Mülldeponien.
Hafenarbeiter/in
In Seehäfen oder größeren Binnenhäfen sind Hafenarbeiter/innen damit beschäftigt, Güter zu stauen oder zu löschen. Dabei sind sie in der Regel auf Schiffen, an Kaianlagen, Werften, Speichern, Containerabstellplätzen und sonstigen Freilagern tätig. Sie bedienen Schiffsladegeschirre, z.B. Gabelstapler, und beachten Staupläne sowie die Be- und Entladevorschriften. Hafenarbeiter/innen sind überall am Terminal beschäftigt und fahren Containerbrücken, weisen Lkws ein und lenken Zugmaschinen.
Schiffselektriker/in
Sie inspizieren, pflegen und reparieren die elektronischen Bordanlagen (Meldeeinrichtungen) sowie Anlagen der Stromerzeugung und -verteilung (Generatoren, Transformatoren, Strom- bzw. Spannungsverteiler) eines Schiffes. Zudem kümmern sich Schiffselektriker/innen um regelungstechnische Einrichtungen, Stromverbraucher (elektrische Maschinen, Geräte, Beleuchtung usw.) und sonstige elektrische Schaltungen. Ggf. installieren sie Anlagen auch selbst.
Schiffselektriker/innen schneiden Kabel maßgerecht und löten sie, wenn nötig, zusammen. Darüber hinaus analysieren sie Störungen und forschen nach deren Ursachen. Hierfür erstellen sie Steuerungsprogramme, definieren Parameter, messen elektrische Größen und testen die Systeme. Bei Wartungsarbeiten prüfen sie die elektrischen Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen.
Schleusenwärter/in
Während ihrer Schicht übernehmen die Schleusenwärter/innen die Verantwortung für den Betrieb an der Schleusengruppe. Für das Aufwärtsschleusen muss die Schleusenkammer geflutet, für das Abwärtsschleusen muss Wasser abgelassen werden. Die Wasserfahrzeuge werden so auf das jeweils nächste Wasserniveau gehoben oder gesenkt. Schleusenwärter/innen teilen den einzelnen Schiffen die entsprechende Schleusenkammer zu und legen die Reihenfolge für die Schleuseneinfahrt fest. Daneben haben sie die Dienst- und Fachaufsicht über das an der Schleuse beschäftigte Personal. Kommt es zu Störungen, Unfällen oder Notfällen, so entscheiden die Schleusenwärter/innen, ob der Schleusvorgang abgebrochen werden muss. Gegebenenfalls informieren sie Rettungsdienste und Wasserwacht und führen die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen durch.
Wasserstraßenverkehrswart/in
Sie wenden alle potentiellen Gefahren ab, die den Schiffsverkehr betreffen. Dazu kennzeichnen sie beispielsweise die Fahrrinnen mit speziellen Bojen und prüfen ihre Position in regelmäßigen Abständen. Daneben kontrollieren sie die Uferbauwerke wie Buhnen und leiten - falls notwenig - Reparaturmaßnahmen ein. Denn sind die Buhnen beschädigt, ist die Fahrwasserrinne nicht mehr befahrbar. Nur eine intakte Buhne ist in der Lage, den Fluss geringfügig aufzustauen, die Fließgeschwindigkeit zu verringern und so die Wassertiefe zu vergrößern. Da Buhnen zudem in der Regel von Wasser überspült und deshalb unsichtbar sind, müssen die Wasserstraßenverkehrswarte und -wartinnen ihre Lage mit speziellen Markierungssteinen kennzeichnen.