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Die Europäische Kommission hat ihre Rahmenregeln für die Beurteilung staatlicher Beihilfen in der Werftindustrie aktualisiert, um der zunehmenden Spezialisierung der Branche Rechnung zu tragen.
Mit den neuen Rahmenbestimmungen, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten sollen, werden u. a. die Vorschriften über Innovationsbeihilfen im Schiffbau, die im Beihilferecht der EU einzigartig sind, verlängert, gestrafft und auf neue Spezialsegmente der Werftindustrie ausgeweitet.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: „Für die Wettbewerbsfähigkeit der Werftindustrie sind Innovationsanreize unverzichtbar. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, in Europa einen spezialisierten, wettbewerbsfähigen und innovativen Schiffbau zu erhalten.“ mehr
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