Doppelhüllenschiff

Doppelhüllenschiff

Doppelhüllenschiff

Doppelhüllenschiffe sind auch in der Binnenschifffahrt ein wichtiges Thema. Nicht nur in der Seeschifffahrt. Das Doppelhüllenschiff (auch Zwei Hüllenschiff) hat "2" Schiffsaußenwände. Sollte die 1te Außenwand bei einer Kollision (Unfall) beschädigt werden schützt eine 2te Schiffswand das Schiff vor dem sinken bzw. die Umwelt vor dem austreten der Ladung.

Doppelhüllenschiff

Doppelhüllenschiff

Verordnung (EG) Nr. 417/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Februar 2002 zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2978/94 des Rates [Amtsblatt L 64 vom 7. März 2002].

Dieser Vorschlag ist Bestandteil der Mitteilung über die Sicherheit des Erdöltransports zur See, die die Kommission nach der durch den Schiffbruch des Öltankschiffes „ERIKA" im Dezember 1999 verursachten Ölpest angenommen hat [KOM(2000) 142 endg.].meisten vorhandenen Öltankschiffe haben derzeit nur „eine Hülle". In diesen Schiffen trennt lediglich die Boden- und Seitenwand das Öl vom Meerwasser. Wird diese Hülle bei einem Zusammenstoß oder beim Auflaufen des Schiffes auf Grund beschädigt, kann der Inhalt des Ladetanks auslaufen und zu einer erheblichen Meeresverschmutzung führen. Dieses Risiko kann vermieden werden, wenn die Ladetanks in ausreichendem Abstand von der Außenhülle mit einer zweiten inneren Hülle umschlossen werden. Eine solche „Doppelhüllenbauart" schützt die Ladetanks bei Unfällen und reduziert so das Verschmutzungsrisiko.des Unfalls der „EXXON VALDEZ" im Jahr 1989 verabschiedeten die Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 1990 den „Oil Pollution Act" („OPA 90"), da ihrer Meinung nach die internationalen Normen für die Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht ausreichten. Mit diesem Gesetz haben sie einseitig Doppelhüllen sowohl für neue Öltankschiffe als auch für alte Schiffe durch Altersgrenzen (ab 2005 zwischen 23 und 30 Jahren) und Fristen für die Ausmusterung von Einhüllentankschiffen (2010 und 2015) vorgeschrieben.Grund der einseitigen Maßnahme der Amerikaner sah sich die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) gezwungen, ihrerseits 1992 im Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) die Doppelhülle vorzuschreiben. Nach dem Übereinkommen müssen sämtliche nach Juli 1996 ausgelieferten Öltankschiffe mit einer Tragfähigkeit von mindestens 600 Tonnen über eine Doppelhülle oder eine gleichwertige Konstruktion verfügen (Anhang I-B). Nach diesem Zeitpunkt wurden daher keine Einhüllenschiffe mehr gebaut. Einhüllen-Öltankschiffe mit einer Tragfähigkeit von 20 000 Tonnen, die vor dem 6. Juli 1996 ausgeliefert wurden, müssen nach dem internationalen Übereinkommen spätestens im Alter von 25 bzw. 30 Jahren über eine Doppelhülle verfügen, je nachdem, ob sie Tanks für getrennten Ballast haben.Tanks für getrennten Ballast soll das Risiko der Verschmutzung beim Betrieb des Schiffes verhindert werden, indem sichergestellt wird, dass das Ballastwasser nie mit dem Öl in Kontakt kommt. Außerdem sind die Ballasttanks an den Stellen angeordnet, wo der Aufprall beim Auflaufen des Schiffes auf Grund oder bei einer Kollision wahrscheinlich am heftigsten ist.es fast unmöglich ist, in ein Einhüllen-Öltankschiff eine Doppelhülle einzubauen und die festgelegten Altersgrenzen praktisch mit der Lebensdauer eines Schiffes zusammenfallen, haben sowohl die amerikanische Regelung als auch das MARPOL-Übereinkommen die Ausmusterung der Einhüllen-Tankschiffe zur Folge. Auf Grund der Unterschiede zwischen der amerikanischen und der internationalen Regelung werden jedoch ab 2005 Einhüllen-Öltankschiffe, die wegen ihres Alters nicht mehr in amerikanischen Hoheitsgewässern fahren dürfen, stattdessen in anderen Gebieten eingesetzt werden, darunter auch in der EU, und dort das Verschmutzungsrisiko erhöhen.Kommission ist besorgt über diese Situation, da die Unfallraten statistisch mit dem Alter der Schiffe zunehmen. Die Gemeinschaft muss daher vor 2005 Maßnahmen ergreifen, da ab diesem Zeitpunkt die Einhüllen-Öltankschiffe, die wegen ihres Alters nicht mehr in amerikanischen Hoheitsgewässern fahren dürfen, verstärkt in europäischen Gewässern eingesetzt werden dürften.der Havarie des Öltankers „PRESTIGE" (November 2002) hat die Kommission die Maßnahmen beschleunigt, die schrittweise dafür sorgen, dass Einhüllen-Öltankschiffe, die die „schmutzigsten" Schwerölsarten befördern, die Häfen, Vorhäfen und Ankergebiete nicht mehr anlaufen dürfen.

Quelle : Europa.eu

letzte Aktualisierung

21.04.2024